Das Jugendamt - Unterstützung bei Vaterschaftstest auch nach GenDG möglich
Das Gendiagnostikgesetz trat im Februar 2010 in Kraft. Darf sich ein Mitarbeiter des Jugendamtes auch jetzt noch bei der Durchführung eines Vaterschaftstest mitwirken?
Das "Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V." (DIJuF) hat dazu im Februar 2010 in der Zeitschrift "Das Jugendamt" ein wichtiges Gutachten veröffentlicht. Das Institut kommt klar zu der Auffassung, dass eine Unterstützung seitens des Jugendamtes sowohl einerseits rechtlich vertretbar ist und andererseits im Hinblick auf die Nöte der Hilfesuchenden auch empfehlenswert.
Lesen Sie hier das DIJuF-Rechtsgutachten
