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Vaterschaftstest für Jugendamt und Gericht

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Ist die Verwandtschaftsanalyse oder der Vaterschaftstest vor Gericht verwertbar?

Vaterschaftstest vor Gericht

Ein Vaterschaftsgutachten kann durch einen Richter während eines Verfahrens oder durch Sie selbst in Auftrag gegeben werden, falls Sie es in einem Verfahren als Beweis vorlegen möchten. Der Vaterschaftstest und das darauf basierende DNA Gutachten muß dann bestimmten Formalien folgen.

Wichtig für das Gericht ist immer die eindeutige Probenzuordnung, also die Sicherheit, dass die Proben wirklich von den fraglichen Personen abgegeben worden sind. Die Identitätsbestätigung wird durch eine sogenannte "dokumentierte Probennahme" gewährleistet. Dazu können die Proben durch unser Team in unseren Räumen abgenommen werden oder auch bspw. durch Ihren Arzt oder Jugendamtsmitarbeiter.

Unser ausführliches Gutachten enthält zudem ein DNA Profil der Probanden und ist vor Gericht verwertbar. Über die Anerkennung eines Gutachten bei Gericht entscheidet aber immer der Richter. Ein Beispiel eines positiven DNA Gutachtens haben wir für Sie bereitgestellt.

Vaterschaftstest beim Jugendamt

Wir arbeiten mit vielen Jugendämtern überall in Deutschland zusammen. Manchmal können Sie direkt vor Ort unser Testset über die Mitarbeiter erhalten. Sie können aber auch hier unsere Unterlagen kostenlos bestellen und zu Ihrem Termin mitnehmen. Das Jugendamt muß darauf achten, dass Sie Ihren DNA Test bei einem akkreditierten Labor durchführen. Hier geht es hauptsächlich um die Akkreditierung 17025, die nach Gendiagnostikgesetzt jedes Analyselabor vorweisen muß. Unser Zertifikat finden Sie hier (PDF)

Die Mitarbeiter beim Jugendamt können die dokumentierte Probenahme mit Ihnen zusammen durchführen und sie beraten.