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Akkreditiert nach ISO 17025
Zertifiziert nach ISO 9001

dokumentierte Probenahme

Dokumentierte Probennahme vor Zeugen

Als akkreditiertes Labor für genetische Analysen sind wir verpflichtet, die Vorgaben des Gendiagnostikgesetzes zu erfüllen.Das Gesetz schreibt vor, dass die Probenahme und Aufklärung über die Analyse entweder durch Mitarbeiter des Labors selber geschehen muß, oder aber durch eine "geeignete sachkundige und im Verfahren neutralen Person".

Ihr Vorteil: durch die Dokumentation sparen Sie die Kosten für einen weiteren Test, wenn Sie mit dem Ergebnis vor Gericht ziehen wollen. Die Gutachten zu unseren Analysen können vor Gericht verwendet werden.

Zu wem kann ich gehen für eine dokumentierte Probenahme?

Eine dokumentierte Probenahme können Sie direkt bei uns durchführen. Da unser Labor vor Ort ist, können eventuelle Fragen direkt auch mit einem Gutachter geklärt werden. Wir sind zwischen 8:30 h und 16:00 h nach Terminvereinbarung gerne für Sie da.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Probenahme bei uns durchführen zu lassen, können Sie sich an einen Arzt Ihrer Wahl wenden, an einen Rechtsanwalt oder den Mitarbeiter eines Jugendamtes. Bitte fragen Sie vorab nach den anfallenden Gebühren.

Suche Arzt

Suche Rechtsanwalt

Ein Jugendamt in Ihrer Nähe können wir Ihnen auf Nachfrage gerne nennen.

 

Identitätssicherung

Bei einer dokumentierten Probenahme führt Ihr Zeuge eine Identitätssicherung durch. Ihr Zeuge bestätigt auf unseren Formularen, dass Sie sich durch entsprechende Ausweisdokumente ausgewiesen haben (Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde bei Kleinkindern). Die Kopien der Dokumente werden den Testunterlagen zur späteren eventuellen Beweisführung beigefügt.

Beweiskette

Die sogenannte Beweiskette darf nicht unterbrochen werden. Ihr Zeuge muß die Testunterlagen an uns zurücksenden. Sollten Sie die Unterlagen mitnehmen und selber versenden, so kann Ihnen Manipulation vorgeworfen werden.

Beweismittelfreiheit

Ein Richter hat Beweismittelfreiheit. Das heißt, er hat die Wahl des Labors und damit theoretisch die Befugnis jederzeit ein weiteres Labor mit der Analyse zu beauftragen. Grundsätzlich können unsere Analysegutachten vor Gericht verwendet werden, da sie in allen Punkten den Anforderungen entsprechen. Ein Verpflichtung dazu besteht für den Richter jedoch nicht.