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Marker

Als Marker, auch DNA-Marker, werden kurze identifizierbare DNA-Abschnitte bezeichnet.

Mundschleimhautabstrich/ Mundhöhlenabstrich

Abstrich der Mundschleimhaut, geläufig auch als Speichelprobe bezeichnet, dient als Ausgangsmaterial für den modernen DNA-Test.

Polymerase Kettenreaktion

Durch die Polymerase Kettenreaktion (Polymerase Chain Reaction, PCR) kann die DNA, die für einen Vaterschaftstest durch eine Speichelprobe zur Verfügung gestellt wird, vervielfältigt werden. Als "Kettenreaktion" wird dieser Vorgang deshalb bezeichnet, weil jener Teil, der nach einer Vervielfältigung vorliegt, für die nächste wieder genutzt wird und der Vorgang damit beschleunigt werden kann.

Putativvater

Als Putativvater wird in einem Vaterschaftstest der teilnehmende Mann "als möglicher Vater" bezeichnet

Sorgerecht

Umgangssprachlich für "Elterliche Sorge". Sind die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes miteinander verheiratet, so teilen sie sich ab Geburt das Sorgerecht. Sind die Eltern nicht verheiratet, so können sie eine förmliche Willenserklärung zum Sorgerecht abgeben. Die Mutter kann sich mit dem Vater, so sie nicht anderweitig verheiratet ist, das Sorgerecht teilen, wenn sie mit einer Sorgeerklärung zustimmt. Stimmt die Mutter nicht zu, kann ein biologischer Vater in der Regel die gemeinsame elterliche Sorge nicht erlangen.

Testset

Das Testset zur Durchführung einer Probennahme bekommen Sie von uns kostenlos. Es enthält alle notwendigen Formulare, einen frankierten Rückumschlag und die Wattestäbchen für die Speichelproben.

Triofall

Beteiligen sich an einem Vaterschaftstest Mutter, Kind und möglicher Vater, spricht man von einem Triofall (vgl. Defizienzfall)

Vaterschaftsanerkennung

Bei einem außerehelich geborenen Kind kann ein möglicher Vater freiwillig die Vaterschaft, mit der Zustimmung der Mutter, zu diesem Kind anerkennen. Häufig erfolgt die Vaterschaftsanerkennung bei einem Jugendamt, kann aber in Ausnahmefällen auch vor Gericht rechtswirksam gemacht werden. Der Vater ist dann im juristischen Sinne anerkannt, auch wenn er nicht der biologische Vater sein sollte.

Vaterschaftsanfechtung

Die Vaterschaftsanfechtung ist eine Klage vor dem Familiengericht mit dem Ziel, die bisherige Vater-Kind-Verhältnis aufzuheben. Der Kläger klagt unter der Annahme, nicht der biologische Vater des Kindes zu sein.

Vaterschaftsfeststellung

Im Gegensatz zu freiwilligen Vaterschaftsanerkennung, klärt die Vaterschaftsfeststellung gerichtlich über die Vater-Kind-Beziehung auf. Die Klage kann durch das Kind oder das Jugendamt an Kindes Statt, durch die Mutter oder durch den möglichen Vater geführt werden.

Vater, biologisch

Elternschaft des Vaters wird unterschieden in drei Bereiche. So kann der Vater der biologische, aber auch der soziale oder der juristische Vater sein.Der biologische Vater ist immer jener, der das Kind gezeugt hat. Er muß danach in keinerlei Verhältnis zu dem Kind treten, wird aber immer der biologische Vater bleiben. Traditionellerweise ist der biologische Vater als Partner der Mutter auch immer der soziale und juristische Vater, es gibt aber selbstverständlich auch noch viele andere mögliche Varianten, wie z.B. der alleinerziehende Vater oder auch der Stiefvater in einer neuen Beziehung der Mutter.

Vater, sozial

Die soziale Vaterschaft zeichnet sich durch eine emotionale Bindung an das Kind aus, dem gegenüber er nicht unbedingt auch der biologische Vater sein muß. Ein sozialer Vater bietet dem Kind eine stabile emotionale und soziale Umgebung und verbringt Zeit mit ihm. Die soziale Vaterschaft kommt häufig dann vor, wenn ein Mann z.B. eine Partnerschaft mit einer alleinerziehenden Mutter eingeht. Die Vaterschaft zu dem Kind der Mutter muß nicht unbedingt juristisch anerkennt sein, kann aber durch eine soziale Bindung für das Kind enorm wichtig werden.

Vater, juristisch

Ein juristischer Vater ist mit seinen Rechten und Pflichten gegenüber dem Kind vor der Gesetzgebung anerkannt. So hat der juristische Vater das Sorgerecht, aber auch die Unterhaltspflicht und die sogenannte sittliche Pflicht, d.h., er muß für die Ausbildung des Kindes sorgen.Der juristische Vater ist für ein in einer Ehe geborenes Kind mit der Geburt der Ehemann der Mutter. Er muß jedoch nicht zwangsläufig auch der biologische Vater sein oder auch die soziale Vaterrolle übernehmen.