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Verwandtschaftstest für Zwecke der Immigration

Familienzusammenführung und Kindernachzug

Abstammungstest Migration

 

Als Fachlabor für Abstammungsfragen werden wir regelmäßig im Bereich DNA-Analyse zur Überprüfung von Verwandtschaftsbeziehungen in Immigrationssachen tätig. Wir erstellen neutrale, gesetzeskonforme Gutachten (Gendiagnostikgesetz), die für die Durchsetzung berechtigter Ansprüche auf Nachzug von Familienmitgliedern dienen.

Unser Angebot umfasst den Kontakt zu Ihrer zuständigen deutschen Behörde und auch den Versand der notwendigen Unterlagen für einen Vaterschaftstest oder Verwandtsschaftstest an ausländische Botschaften.

 

Preis: 150 €/ Person (inkl. MwSt.) GrBestellung
Sie erhalten: Verwandtschaftstest mit mindestens 16 DNA Markern, ausführliche Beratung und Gutachten für alle teilnehmenden Personen

 

Ihre Vorteile auf einen Blick

Höchste Qualiät * unser Labor ist eines der führenden forensischen Labore für DNA-Untersuchungen in Deutschland
* wir schreiben ein ausführliches Gutachten mit tabellarischer Auflistung der DNA-Profile für alle Teilnehmer
Sicherheit * wir errechnen die Vaterschaftswahrscheinlichkeit (statistische Sicherheit) für Sie individuell
* unsere Gutachten werden immer von 2 Wissenschaftlern im 4-Augen-Prinzip geprüft

Im Gutachten wird die Frage nach einer möglichen Mutterschaft, einer möglichen Vaterschaft oder nach Geschwisterschaft zwischen den teilnehmenden Personen geklärt. Auch komplexere Verwandtschaftsverhältnisse können wir analysieren. Als Probenmaterial dient immer ein Abstrich der Mundschleimhaut oder auch EDTA-Blut, welches vom Arzt abgenommen wird.

Hintergrund:
Im dritten Quartal des Jahres 2009 hat die Bundesregierung 9027 Visa zum Ehegattennachzug erteilt. Hauptzuzugsland war dabei die Türkei, gefolgt vom Kosovo und Rußland. Vor die Erteilung eines Visums hat die Bundesregierung jedoch die Sprachprüfung und ggf. auch eine Prüfung der angegebenen Verwandtschaftsverhältnisse gestellt.

In Deutschland sind die Ausländerbehörden zuständig für die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen nach den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes. Sie stehen dafür in Kontakt mit den deutschen Botschaften der jeweiligen Länder.
Insbesondere im Rahmen der Familienzusammenführung kann die Ausländerbehörde auf die Durchführung eines Abstammungstests drängen, wenn der Verdacht auf eine Scheinvaterschaft zur Verschaffung eines Aufenthaltsrechts besteht. Es gibt jedoch keine Anordnung oder Verpflichtung für die Behörden, einen Vaterschaftstest automatisch immer durchführen zu lassen.